So funktioniert die antraglose Arbeitnehmer:innenveranlagung

Für die Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) ist in manchen Fällen kein Antrag mehr notwendig. Für die automatische ANV müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben bis zum 30. Juni des Folgejahres noch keinen Antrag für die ANV beim Finanzamt eingereicht.

  • Auf Grund der Aktenlage ist anzunehmen, dass Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben.

  • Die Veranlagung ergibt eine Gutschrift von zumindest 5 Euro.

  • Das Finanzamt kann aufgrund der Aktenlage auch annehmen, dass sich die Gutschrift durch die Geltendmachung weiterer Abschreibungen nicht erhöht.

Was wird automatisch bei der ANV berücksichtigt?

Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für den Nachkauf für Versicherungszeiten bzw. für die freiwillige Weiterversicherung sowie seit 2022 Öko-Sonderausgaben werden vom Finanzamt bereits bei der automatischen ANV berücksichtigt. Seit 2021 wird auch das Homeoffice-Pauschale (ab 2025: Telearbeits-Pauschale) auf Basis der von dem:der Arbeitgeber:in gemeldeten Homeoffice-Tage (ab 2025: Telearbeitstage) automatisch berücksichtigt. 


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