Dienst­zettel für freie Dienst­nehmer­:innen

Ein Recht auf einen schriftlichen freien Dienstvertrag haben Sie zwar nicht, aber einen Dienstzettel müssen auch freie Dienstnehmer:innen erhalten.

Was ist ein Dienstzettel?

Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem freien Dienstvertrag. Freie Dienstnehmer:innen haben keinen Anspruch auf einen schriftlichen freien Dienstvertrag. Daher ist das Recht auf einen Dienstzettel besonders wichtig. Er dient als Beweis, was Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin vereinbart haben.

Achtung!

Ihr Dienstgeber oder Ihre Dienstgeberin muss Ihnen einen Dienstzettel geben. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet.

Was auf dem Dienstzettel alles stehen muss (Beispiele):

  • Name und Anschrift des Dienstgebers 
  • Name und Anschrift s freien Dienstnehmers
  • Beginn des freien Dienstverhältnisses
  • bei freien Dienstverhältnissen auf bestimmte Zeit: das Ende des freien Dienstverhältnisses
  • Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin
  • vorgesehene Tätigkeit
  • wie hoch das Entgelt ist
  • wann das Entgelt fällig ist

Ich bekomme keinen Dienstzettel. Was tun?

Fordern Sie Ihren Dienstgeber oder Ihre Dienstgeberin schriftlich, am besten mit einem eingeschriebenen Brief auf, Ihnen einen Dienstzettel auszustellen. Setzen Sie ihm dabei eine Frist.

Vorsicht bei Abweichungen!

Achten Sie darauf, dass der Dienstzettel nicht von der mündlichen Vereinbarung abweicht. Enthält Ihr Dienstzettel Regelungen, die vom mündlich Vereinbarten abweichen (z.B. niedrigeres Entgelt), weisen Sie den Dienstgeber mit einem eingeschriebenen Brief darauf hin und ersuchen Sie ihn um Richtigstellung. So entsteht nicht der Eindruck, dass Sie die Abweichung akzeptieren.

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