Steuerberechnung für Zuverdienst
Dazuverdienen zu Job oder Pension zieht oft eine Steuernachforderung nach sich. Wann Sie zahlen müssen und wie Sie Ihre Steuer selbst berechnen.
Wenn Sie nicht nur eine, sondern zwei oder mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausüben, kann das verschiedene Konsequenzen für Steuer und Sozialversicherung haben. Bevor wir das im Detail erklären: Mit unserem Rechner können Sie rasch überprüfen, ob Sie bei mehreren Beschäftigungen mit einer Nachzahlung rechnen müssen.
Wenn das Einkommen aus jedem einzelnen Arbeitsverhältnis über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt (2024: 518,44 Euro), wird die Sozialversicherung gleich von den laufenden Bezügen abgezogen.
Liegt das Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, kommt es zu einer Nachzahlung, wenn Sie mit mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig in einem Monat über die Geringfügigkeitsgrenze kommen. Die Nachzahlung beträgt 14,62 % vom geringfügigen Entgelt für die monatlichen Bezüge und 14,12 % für das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Nachforderung wird üblicherweise einmal im Quartal von der Österreichischen Gesundheitskasse eingefordert.
Sie können sich aber auch selbst im laufenden Quartal melden und die fälligen Beiträge monatlich zahlen. Die Nachzahlung können Sie in weiterer Folge bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung (unter Werbungskosten) im Jahr der Zahlung steuerlich geltend machen.
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