Frau mit Koffer am Bahnsteig
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Dienstreisen: Diese Reisekosten können Sie steuerlich absetzen

Wenn Ihr:e Arbeitgeber:in die Kosten einer Dienstreise nicht oder nicht vollständig ersetzt, können Sie den nicht ersetzten Teil bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung steuerlich geltend machen. Dazu zählen vor allem Fahrtkosten, Taggelder und Nächtigungskosten.

Wichtig

Prüfen Sie zuerst, welche Reisekosten Ihr:e Arbeitgeber:in bereits bezahlt hat. Steuerlich geltend machen können Sie nur Kosten beziehungsweise Differenzbeträge, die Ihnen nicht ersetzt wurden.

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