Steuervorteile für Familien
Für Familien gibt es Absetzbeträge, die die Lohnsteuer verringern. Außerdem gibt es für Kinder weitere Erleichterungen. Hier ein Überblick.
Wenn Ihr:e Arbeitgeber:in die Kosten einer Dienstreise nicht oder nicht vollständig ersetzt, können Sie den nicht ersetzten Teil bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung steuerlich geltend machen. Dazu zählen vor allem Fahrtkosten, Taggelder und Nächtigungskosten.
Wichtig
Prüfen Sie zuerst, welche Reisekosten Ihr:e Arbeitgeber:in bereits bezahlt hat. Steuerlich geltend machen können Sie nur Kosten beziehungsweise Differenzbeträge, die Ihnen nicht ersetzt wurden.
© 2026 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87