Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung 

Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 25 %, können Sie bestimmte behinderungsbedingte Kosten bei der Arbeitnehmer (ANV) steuerlich geltend machen. Möglich sind pauschale Freibeträge und – je nach Kostenart – tatsächliche Ausgaben. Für behinderungsbedingte außergewöhnliche Belastungen gelten besondere Regeln zum Selbstbehalt.

Wann kann ich einen Freibetrag geltend machen?

Voraussetzung ist grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 25 %.

Die Behinderung und ihr Ausmaß müssen durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden können. Zuständig sind je nach Fall:

  • das Sozialministeriumservice,
  • der Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen von Arbeitnehmer,
  • die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann bei Empfänger einer Opferrente.

Als Nachweis kann auch ein Behindertenpass oder ein Bescheid des Sozialministeriumservice dienen, aus dem der Grad der Behinderung hervorgeht. 

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