Kündigung bei freien Dienstnehmer:innen
Kündigungsfristen gibt es auch bei Freien. Wie sie festgelegt sind, wann die Kündigung gültig ist und warum Sie etwas Schriftliches brauchen.
Gesetzlich gibt’s leider keine klaren Regeln. In der Praxis läuft es aber meist so:
Sie stellen eine Honorarnote für Ihre geleistete Arbeit aus. Der:die Dienstgeber:in bezahlt Ihnen diesen Betrag minus der Sozialversicherungsbeiträge, denn die muss er bei der Österreichischen Gesundheitskasse abführen. Manche Dienstgeber:innen stellen dafür eine Entgeltabrechnung aus – aber darauf besteht kein Anspruch.
Achtung!
Der:die Dienstgeber:in muss Sie bei der Sozialversicherung anmelden, bevor Sie noch zu arbeiten beginnen und Ihnen sofort eine bestätigte Kopie der Anmeldung geben. Vergewissern Sie sich, dass Sie auch tatsächlich angemeldet sind!
Bezahlt wird üblicherweise nach Stunden. Leider können sich freie Dienstnehmer:innen auf keinen Mindestlohntarif oder Kollektivvertrag berufen.
Vereinbaren Sie mit Ihrem:Ihrer Dienstgeber:in unbedingt schriftlich, wann Sie Ihr Geld bekommen müssen.
Fordern Sie Ihre:n Dienstgeber:in schriftlich auf, innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu zahlen, was Ihnen zusteht. "Angemessen" sind in der Regel 10 bis 14 Tage. Zahlt er dann immer noch nicht, dann wenden Sie sich an die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer!
AK Tipp: Arbeitszeit gut dokumentieren!
Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit genau. Nur so können Sie Ihre Honorarnote stichhaltig argumentieren bzw. die Entgeltabrechnung überprüfen. Genaue Arbeitszeitaufzeichnungen sind im Ernstfall auch ein Beweismittel vor Gericht. Damit es mit der Zeitaufzeichnung leichter geht, gibt es den
Mit einem freien Dienstvertrag sind Sie steuerrechtlich gesehen ein:e Unternehmer:in. Für die Versteuerung Ihrer Honorare müssen Sie daher selbst sorgen und eine jährliche Einkommensteuerklärung beim Finanzamt abgeben. Unter Umständen sind Sie auch umsatzsteuerpflichtig. Nähere Infos finden Sie im Bereich Steuerrecht.
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