Top 10 Steuertipps
Familienbonus, Computer abschreiben oder Pendlerpauschale – wie Sie sich als Arbeitnehmer:in Geld vom Fiskus zurück holen.
Familien können verschiedene Absetzbeträge und Steuerbegünstigungen nutzen. Den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und den Familienbonus Plus können Sie bereits bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigen lassen.
Andere Begünstigungen können Sie nur über die Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen. Dafür benötigen Sie die Formulare L1 und L1k oder L1k-bF.
Der Familienbonus Plus steht für Kinder zu, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Auch wenn Sie von Ihrem Kind getrennt leben, können Sie den Familienbonus Plus geltend machen, wenn Sie Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag haben.
Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) steht Ihnen zu, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:
© 2026 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87