Steuervorteile für Familien

Familien können verschiedene Absetzbeträge und Steuerbegünstigungen nutzen. Den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und den Familienbonus Plus können Sie bereits bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigen lassen.

Andere Begünstigungen können Sie nur über die Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen. Dafür benötigen Sie die Formulare L1 und L1k oder L1k-bF.

Wann habe ich Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus steht für Kinder zu, für die Familienbeihilfe bezogen wird.

Auch wenn Sie von Ihrem Kind getrennt leben, können Sie den Familienbonus Plus geltend machen, wenn Sie Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag haben.

Mehr zum Familienbonus Plus

Wann steht mir der Alleinerzieherabsetzbetrag zu?

Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) steht Ihnen zu, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben in einem Kalenderjahr für ein oder mehrere Kinder mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen.
  • Sie haben mehr als die Hälfte des Kalenderjahres nicht in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft gelebt.

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