Teilung der Karenz
Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.
Wenn Sie ein Kind adoptieren oder unentgeltlich in Pflege nehmen, gelten für Sie die Karenzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes und des Väterkarenz-Gesetzes.
Anspruch auf Karenz haben ArbeitnehmerInnen, die alleine oder gemeinsam mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner ein Kind adoptieren oder unentgeltlich in Pflege nehmen. Es darf immer nur ein Elternteil in Karenz sein, aber Sie können sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin die Karenzzeit teilen und sich abwechseln – zweimal sogar. Ein Karenzteil muss mindestens zwei Monate dauern.
Die Karenz beginnt für Sie oder Ihre Partnerin oder Ihrem Partner frühestens mit dem Tag, an dem Sie das Kind adoptieren oder in Pflege genommen haben. Die Karenz dauert längstens bis zum Tag, der vor dem zweiten Geburtstag des Kindes liegt.
Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Elternteilzeit in Anspruch nehmen.
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