Teilung der Karenz
Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.
Kann ein Elternteil das Kind aufgrund eines unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses nicht mehr betreuen, hat der andere Elternteil das Recht, eine sogenannte Verhinderungskarenz in Anspruch zu nehmen.
Ein solches Ereignis liegt insbesondere vor bei:
Die Verhinderungskarenz kann auch dann beansprucht werden, wenn die eigene Karenz bereits vollständig verbraucht wurde oder erst für einen späteren Zeitpunkt vereinbart war.
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