Teilung der Karenz
Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.
Wenn Sie Elternkarenz in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin rechtzeitig darüber informieren. Teilen Sie dabei auch mit, wann die Karenz beginnt und wie lange sie dauern soll. Am besten erfolgt die Meldung schriftlich.
Für Mütter und Väter gelten unterschiedliche Meldefristen.
Nehmen Sie als Mutter die Karenz unmittelbar nach dem Beschäftigungsverbot in Anspruch, müssen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin spätestens am letzten Tag des Beschäftigungsverbotes darüber informieren,
Das Beschäftigungsverbot endet in der Regel 8 Wochen nach der Geburt, in bestimmten Fällen nach 12 oder bis zu 16 Wochen.
Nehmen Sie als Vater als Erster Elternkarenz in Anspruch, müssen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin spätestens acht Wochen nach der Geburt über den Beginn und die Dauer der Karenz informieren.
Broschüren
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