Meldefristen für die Elternkarenz

Wenn Sie Elternkarenz in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin rechtzeitig darüber informieren. Teilen Sie dabei auch mit, wann die Karenz beginnt und wie lange sie dauern soll. Am besten erfolgt die Meldung schriftlich.

Für Mütter und Väter gelten unterschiedliche Meldefristen.

Meldefrist für Mütter

Nehmen Sie als Mutter die Karenz unmittelbar nach dem Beschäftigungsverbot in Anspruch, müssen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin spätestens am letzten Tag des Beschäftigungsverbotes darüber informieren,

  • dass Sie Karenz in Anspruch nehmen und 
  • wie lange diese dauern wird. 

Das Beschäftigungsverbot endet in der Regel 8 Wochen nach der Geburt, in bestimmten Fällen nach 12 oder bis zu 16 Wochen

Meldefrist für Väter

Nehmen Sie als Vater als Erster Elternkarenz in Anspruch, müssen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin spätestens acht Wochen nach der Geburt über den Beginn und die Dauer der Karenz informieren. 

AK Elternkalender

Der digitale Elternkalender der AK ist der ideale Wegweiser durch Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit - für Mamas und Papas.

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