Urlaub und Sonderzahlungen
Ansprüche auf Urlaubstage, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
Wenn Sie schwanger sind, stehen Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis grundsätzlich unter besonderem Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Der Schutz besteht grundsätzlich ab Eintritt der Schwangerschaft. Damit er gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin wirksam werden kann und die besonderen Schutzvorschriften eingehalten werden, sollten Sie Ihre Schwangerschaft möglichst rasch bekannt geben.
Melden Sie die Schwangerschaft am besten schriftlich und legen Sie eine ärztliche Bestätigung bei.
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz dauert grundsätzlich bis 4 Monate nach der Entbindung.
Nehmen Sie Karenz in Anspruch, besteht der Schutz während der Karenz weiter. Er endet grundsätzlich 4 Wochen nach dem Ende der Karenz.
Broschüren
Musterbriefe
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