Urlaub und Sonderzahlungen
Ansprüche auf Urlaubstage, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
Wenn Sie schwanger sind und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, dürfen Sie grundsätzlich nicht gekündigt werden.
Der Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft. Damit der Kündigungsschutz und die besonderen Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften wirksam werden können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber so rasch wie möglich über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen.
4 Monate
Der Kündigungsschutz dauert bis 4 Monate nach der Entbindung. Wenn Sie Karenz in Anspruch nehmen, können Sie bis 4 Wochen nach Ende der Karenz nicht gekündigt werden.
Broschüren
Musterbriefe
NEU: AK Elternkalender
Der digitale Elternkalender der AK ist der ideale Wegweiser durch Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit - für Mamas und Papas.© 2023 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87