Teilung der Karenz
Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.
Eltern können ihr Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes beenden. Diese besondere Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird als Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsaustritt bezeichnet.
(für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben)
Bei einem Mutterschafts- oder Vaterschaftsaustritt besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine halbe gesetzliche Abfertigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Abfertigung beträgt die Hälfte der gesetzlichen Abfertigung, höchstens jedoch das Dreifache des monatlichen Entgelts.
Wichtig
Der Austritt kann frühestens während der Schutzfrist nach der Geburt erklärt werden. Aus Beweisgründen sollte die Erklärung schriftlich erfolgen.Broschüren
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