Spezialberatungen
Alle Infos zu Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld für Geburten seit 1. März 2017. Gerne beraten wir Sie persönlich – einfach Termin vereinbaren!
Das Bundesministerium für Jugend und Familie hat einen Online-Rechner für das Kinderbetreuungsgeld installiert. Dabei gibt man das Geburtsdatum des Kindes ein sowie entweder die angepeilte Anzahl an Bezugstagen oder den gewünschten Tagesbetrag. Der Rechner weist die übrigen Daten automatisch aus. Auch die individuelle Zuverdienstgrenze lässt sich damit bestimmen.
Zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) dürfen Eltern auch dazuverdienen – die entsprechende Grenze wurde mit Jahresbeginn erhöht: Nun liegt die Grenze beim einkommensabhängigen KBG bei 6.800 Euro jährlich. Sind Sie in Karenz, können Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Aber Achtung: Nebenbeschäftigungsverbot im Dienstvertrag beachten.
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