Beratungstage zum Kinderbetreuungsgeld
Die flexiblen Wahlmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld bringen viele Vorteile. Gerne beraten wir Sie persönlich – einfach Termin vereinbaren!
Das Bundesministerium für Jugend und Familie hat einen Online-Rechner für das Kinderbetreuungsgeld (KBG) installiert. Dabei gibt man das Geburtsdatum des Kindes ein sowie entweder die angepeilte Anzahl an Bezugstagen oder den gewünschten Tagesbetrag. Der Rechner weist die übrigen Daten automatisch aus. Auch die individuelle Zuverdienstgrenze lässt sich damit bestimmen.
Was kann der Rechner?
Zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) dürfen Eltern auch dazuverdienen – die entsprechende Grenze wurde mit 1.1.2024 erhöht: Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen KBG liegt bei 8.100 Euro jährlich (für Bezugszeiträume ab 1.1.2024). Sind Sie in Karenz, können Sie eine geringfügige Beschäftigung (518,44 Euro monatlich) ausüben.
Vorsicht: Beachten Sie Regelungen hinsichtlich Nebenbeschäftigung im Dienstvertrag (Melde- oder Genehmigungspflicht oder Verbot einer Nebenbeschäftigung)!
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