Beihilfe zum Kinder­be­treu­ungs­geld

Eltern, deren Kinder ab dem 1.1.2010 geboren wurden, haben unter be­stimmt­en Vor­aus­setz­ung­en Anspruch auf eine Beihilfe zum Kind­er­be­treu­ungs­geld-Konto.

Achtung!

Die Beihilfe ist wie das Kinderbetreuungsgeld beim zuständigen Sozial­ver­sich­er­ungs-Träger (ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse) zu beantragen und kann maximal 365 Tage lang ab der erstmaligen Antragstellung bezogen werden. Sie muss nicht zurückgezahlt werden, wenn die Zu­ver­dien­st­grenz­en eingehalten werden.

Wie hoch die Beihilfe ist

Die Höhe der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beträgt 6,06 Euro täglich bzw. 181,80 Euro pro Monat und wird ab der erstmaligen Antragstellung für maximal 365 Tage ausbezahlt.

Wer die Beihilfe bekommt

Alleinerziehende Mütter oder Väter

Anspruch auf Beihilfe haben alleinerziehende Mütter oder Väter, die ledig, geschieden oder verwitwet sind, keinen gemeinsamen Wohnsitz mit dem ander­en Elternteil haben und ab 1.1.2024 nicht mehr als 8.100 Euro an maß­geblich­en Einkünften dazuverdienen (bis 31.12.2023 nicht mehr als 7.800 Euro), und zwar bezogen auf das Kalenderjahr. Dies entspricht einem monatlichen Verdienst von € 518,44 Euro (2024) 14 Mal im Jahr (2023: 500,91 Euro). 

Zwischen 1.1.2022 und 31.12.2023 durfte nicht mehr als 7.600 Euro pro Jahr verdient werden, dies entsprach einem monatlichen Verdienst von 485,85 Euro pro Bezugsmonat.

Zwischen 1.1.2020 und 31.12.2021 durfte nicht mehr als 7.300 Euro pro Jahr verdient werden, dies entsprach rund 475,86 Euro pro Bezugsmonat.

Achtung!

Für die Bemessung des Zuverdienstes werden rückwirkend ab 1.1.2010 nur mehr jene Kalendermonate herangezogen, in denen die Beihilfe an allen Kalendertagen bezogen wurde.

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