Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

Eltern, deren Kind ab 1. Jänner 2010 geboren wurde, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld-Konto erhalten. Die Beihilfe gibt es ausschließlich zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto). Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld besteht kein Anspruch auf die Beihilfe.

Achtung

Die Beihilfe ist – wie das Kinderbetreuungsgeld – bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu beantragen. Sie wird ab der erstmaligen Antragstellung für höchstens 365 Tage gewährt. Ruht der Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld zur Gänze (z. B. während des Wochengeld- oder Sonderwochengeldbezugs), ruht auch die Beihilfe.

Höhe der Beihilfe

Die Beihilfe beträgt

  • 6,06 Euro täglich bzw. 
  • 181,80 Euro monatlich

Sie wird ab der erstmaligen Antragstellung für höchstens 365 Tage ausbezahlt.

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