Kinderbetreuungsgeld (KBG)
Anspruchsvoraussetzungen
- Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
- Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
- Auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Hauptwohnsitzmeldungen
- Durchführung der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
(5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes) - Einhaltung der Zuverdienstgrenze
(Wird sie überschritten, wird der Überschreitungsbetrag zurückgefordert, es gibt eine Einschleifregelung) - Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
Es gibt 2 Kinderbetreuungsgeld-Varianten
1. Das Kinderbetreuungsgeld-Konto
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Eltern unabhängig davon, ob sie vorher gearbeitet haben oder nicht.
Bezugshöhe und Bezugsdauer
Ganz egal, wie lange Kinderbetreuungsgeld bezogen wird: Allen anspruchsberechtigten Eltern, steht ein gleich hoher Gesamtbetrag zur Verfügung. Dieser beträgt 14.355,45 Euro (wenn nur ein Elternteil das KBG bezieht) oder 17.934,48 Euro (wenn sich beide Elternteile den KBG-Bezug aufteilen). Zu beachten sind weiterhin Zuverdienstgrenzen.
Wer nimmt KBG-Konto in Anspruch? | KBG Gesamt- | mögliche KBG Bezugsdauer *) | KBG - Tagsatz Betrag pro Tag **) (je nach gewählter Bezugsdauer) |
---|---|---|---|
1 Elternteil | 14.355,45 Euro | von 365 Tage (12 Monate) ... bis 851 Tage (28 Monate) | max. 39,33 Euro ... mind. 16,87 Euro |
2 Elternteile | 17.934,48 Euro | von 456 Tage (15 Monate) ... bis 1.063 Tage (35 Monate) | max. 39,33 Euro ... mind. 16,87 Euro |
**) Je kürzer das KBG bezogen wird, umso höher ist der täglich abrufbare Betrag (Tagsatz).
ACHTUNG
Wer das KBG kürzer als 365 Tage beziehen möchte, kann das machen. Der Tagsatz wird deshalb aber nicht höher, sondern der Rest des Geldes verfällt.
Teilung des KBG zwischen den Elternteilen
Wer sich dafür entscheidet, dass beide Elternteile KBG beziehen, sollte beachten, dass 20 Prozent der Bezugsdauer für je einen Elternteil reserviert sind und nicht auf die Partnerin/den Partner übertragen werden können. Die restliche Zeit kann frei zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.
Beispiel:
Beispiel KBG-Bezugsdauer | 20 % Partneranteil |
---|---|
kürzeste Bezugsvariante: 456 Tage | 91 Tage = 3 Monate |
längste Bezugsvariante: 1.063 Tage | 212 Tage = 7 Monate |
Aus Anlass des erstmaligen Wechsels des KBG-Bezuges, können beide Elternteile bis zu 31 Tage gleichzeitig KBG beziehen. Die Anspruchsdauer verkürzt sich dann um diese Tage.
Änderung der Bezugsdauer
Die mit dem Antrag festgelegte Bezugsdauer kann bei jedem Kind einmal geändert werden. Der Änderungsantrag ist spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich beantragten Bezugsdauer möglich. Die Österreichische Gesundheitskasse berechnet dann einen neuen Tagesbetrag.
Die Eltern werden so gestellt, als hätten sie von Anfang an diese geänderte Variante mit dieser Dauer und diesem Tagesbetrag gewählt. Durch die Änderung kann sich ein Nachzahlungsanspruch oder aber auch eine Rückzahlungspflicht ergeben.
ACHTUNG: Da die Änderung gewissen Beschränkungen unterliegt, erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.
WICHTIG
Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind voneinander unabhängig. Mit dem KBG-Konto kann das KBG aber ohne finanzielle Verluste an die arbeitsrechtliche Karenzdauer (maximal bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes) angepasst werden.
2. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (ea KBG)
Das ea KBG soll jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.Zusätzliche Anspruchsvoraussetzung
Neben den bereits am Anfang des Artikels genannten Anspruchsvoraussetzungen wird das ea KBG nur Personen gewährt, die in den 182 Tagen vor Beginn des Beschäftigungsverbotes (Schutzfrist) beziehungsweise bei Vätern unmittelbar vor der Geburt des Kindes
- eine pensions- und krankenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt haben UND
- keine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Weiterbildungsgeld) bezogen haben UND
- das Arbeitsverhältnis bei Geburt des Kindes aufrecht ist.
Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von nicht mehr als 14 Tagen wirken sich nicht negativ auf den Anspruch aus. Auch bezahlter Urlaub oder Krankenstand unter Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers gelten nicht als Unterbrechung.
Bezugshöhe und Bezugsdauer
80 Prozent des Wochengeldes maximal 76,60 Euro täglich (2024; ca. 2.300 Euro monatlich) |
Immer erfolgt eine Günstigkeitsberechnung mit dem Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Liegt der ermittelte Tagesbetrag unter 39,33 Euro (2024), besteht die Möglichkeit, beim Sozialversicherungsträger eine Sonderleistung in Höhe von 39,33 Euro (2024) zu beantragen.
Zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gebührt für Zwillinge oder Drillinge kein Zuschlag! (Das gilt für alle Mehrlinge.)
Aus der tageweisen Berechnung ergibt sich folgende Bezugsdauer:
Bezug des ea KBG | Anspruchsdauer |
---|---|
1 Elternteil | maximal bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes (= vollendetes 1. Lebensjahr) |
2 Elternteile | maximal bis zum 426. Tag ab Geburt des Kindes (= vollendetes 14. Lebensmonat) |
Jedem Elternteil ist eine Anspruchsdauer von 61 Tagen unübertragbar vorbehalten. Es besteht die Möglichkeit, dass beide Eltern gleichzeitig bis zu 31 Tage KBG beziehen. Der Anspruch verkürzt sich allerdings um die gemeinsamen Bezugstage.
Sonderleistung
Entscheiden sich Eltern dafür gemeinsam das ea KBG zu nutzen und erfüllt ein Elternteil die oben genannten Anspruchsvoraussetzungen nicht, oder liegt sein ermittelter Tagesbetrag unter 39,33 Euro (2024), kann dieser Elternteil auf eine Sonderleistung umsteigen, die der Dauer des ea KBG entspricht (426 Tage ab Geburt). Der andere Elternteil kann trotz dieses Umstieges das ea KBG beziehen, wenn er die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
Änderung der Bezugsdauer
Beide Elternteile sind an das beantragte System des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds gebunden.
Partnerschaftsbonus
Egal für welche Bezugsvariante Sie sich entscheiden, er steht Paaren zu, die sich die Bezugsdauer des KBG mindestens 40:60 aufteilen. Das bedeutet, dass jeder Elternteil das KBG zumindest 124 Tage (etwa 4 Monate) bezogen haben muss. Ist das der Fall, stehen jedem Elternteil 500 Euro Bonus zu (gesamt also 1.000 Euro). Den Partnerschaftsbonus muss jeder Elternteil gesondert beantragen. Dieser Antrag muss binnen 124 Tagen ab Ende des jeweiligen Bezugsteiles beim Krankenversicherungsträger gestellt werden.
ACHTUNG
Die Tage mit vollem Wochengeldbezug werden nicht in die Aufteilung einbezogen.
Wie beantrage ich KBG?
Der Antrag ist bei dem für Sie zuständigen Krankenversicherungtsträger zu stellen (meistens Österreichische Gesundheitskasse). Bei der Meldung müssen Sie sich auch entscheiden, welche Variante Sie bevorzugen.
ACHTUNG
Beide Eltern sind gemeinsam an das gewählte Modell (Kinderbetreuungsgeld-Konto oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) gebunden und können eine Änderung des gewählten Modelles nur innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung durchführen.
Kranken- und Pensionsversicherung
Krankenversicherung
Während der gesamten Zeit des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich eine Krankenversicherung für den Bezieher/die Bezieherin und das Kind. Dafür ist kein gesonderter Antrag nötig.
Pensionsversicherung
Die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes (Kindererziehungszeiten) gelten als Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung, bei Mehrlingsgeburten werden 60 Monate nach der Geburt angerechnet. Bei mehreren Kindern werden nur die Monate bis zur Geburt des nachfolgenden Kindes (eventuell auch weniger als 48 Monate) als Pensionsversicherungsmonate gerechnet.
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