Beschäftigungspflicht
Ab 25 Beschäftigten gilt die Beschäftigungspflicht – sonst kann eine Ausgleichstaxe fällig werden.
Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Status als begünstigte behinderte Person erhalten. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %.
Der Begünstigtenstatus kann Ihnen im Berufsleben Vorteile bringen – zum Beispiel Förderungen, besonderen Kündigungsschutz und in bestimmten Fällen Zusatzurlaub.
Auch Arbeitgeber:innen können bei der Beschäftigung begünstigter behinderter Menschen Förderungen und Steuerbegünstigungen erhalten. Außerdem entfällt die Ausgleichstaxe.
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