Zehn Mythen im Arbeitsrecht
Nicht alles, was im Arbeitsrecht landläufige Meinung ist, ist auch richtig. So kann ein gut gemeinter Rat sich schnell als Fallstrick herausstellen. „Es geht dabei nicht um rechtliche Randbereiche, die in einem von 1.000 Fällen zutreffen, sondern um Informationen, die jeder einmal brauchen kann“, sagt AK-Arbeitsrechtsexperte Heimo Typplt. Schließlich sind die Beraterinnen und Berater der Arbeiterkammer oft mit Fragen wie „Muss ich Überstunden machen?“ oder „Kann man mich im Krankenstand kündigen“ konfrontiert. Die Antwort fällt im Gespräch dann oft nicht so aus wie von den Rat Suchenden vermutet. Im Ernstfall zahlt der Unwissende drauf. Deshalb haben wir im mAKazin die wichtigsten Mythen im Arbeitsrecht zusammengefasst. Wer sich über seine Rechte unsicher ist, sollte trotzdem in jedem Fall eine Beratung bei der Arbeiterkammer in Anspruch nehmen.
Mythos 1 - Gekündigt werden muss immer schriftlich
Die Fakten: Mit einigen wenigen Ausnahmen gilt auch die mündliche Kündigung. Sogar wenn die schlechte Nachricht von einem Dritten überbracht wird. Die Frist, um etwas dagegen zu unternehmen beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem man von der Kündigung erfährt.
Mythos 2 - Ich kann berechtigte Ansprüche nicht verlieren
Die Fakten: Viele Kollektiv- und Einzelverträge enthalten Verfallsklauseln. Nach zum Beispiel drei Monaten sind dann offene Ansprüche wie Überstunden dahin, wenn sie nicht innerhalb einer festgelegten Frist geltend gemacht wurden.
Mythos 3 - Unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag gelten nicht
Die Fakten: Prinzipiell gilt, was man unterschrieben hat. Einzige Ausnahme: Die Klausel ist klar gegen das Gesetz. Man sollte also nach Möglichkeit unfaire Klauseln herausverhandeln oder den Vertrag noch vor Unterzeichnung kontrollieren lassen.
Mythos 4 - Bei einer „Einvernehmlichen“ gelten die gleichen Regeln wie bei Kündigung
Die Fakten: In diesem Fall gibt es keine Fristen und Termine. Das Arbeitsverhältnis endet so wie es in der Einvernehmlichen Lösung vereinbart wird. Ist sie erstmal unterschrieben, kann sie auch nicht mehr zurückgenommen werden.
Mythos 5 - Im Krankenstand kann man mir nicht kündigen
Die Fakten: Im Krankenstand ist eine Kündigung möglich. Aber der Arbeitgeber muss Fristen und Termine einhalten. Und der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen.
Mythos 6 - Ich brauche im Krankenstand erst nach drei Tagen eine Arztbestätigung
Die Fakten: Wenn der Arbeitgeber darauf besteht, dann muss schon ab dem ersten Tag des Krankenstands eine Bestätigung vorgelegt werden.
Mythos 7 - Angeordnete Überstunden müssen immer abgeleistet werden
Die Fakten: Wegen wichtigen persönlichen Gründen wie Kinderbetreuung können Überstunden auch abgelehnt werden.
Mythos 8 - Über meinen Urlaub entscheidet letztendlich der Chef
Die Fakten: Weder der Arbeitnehmer, noch der Arbeitgeber können das einseitig entscheiden. Urlaub muss einvernehmlich vereinbart werden. Beide Seiten können ungünstige Zeiträume ablehnen.
Mythos 9 - Bevor man mich wegen Versäumnissen entlassen kann braucht es eine Abmahnung
Die Fakten: Nicht jede Entlassung braucht vorher eine Abmahnung. Nur bei bestimmten Gründen muss vorher abgemahnt werden, zum Beispiel wenn man zu spät zur Arbeit kommt.
Mythos 10 - Ältere Arbeitnehmer sind praktisch unkündbar.
Die Fakten: Falsch, es gibt in Österreich keinen besonderen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer. Der Praxis zeigt, dass im Gegenteil immer mehr ältere Arbeitnehmer gekündigt werden.