Kreditformen

Wer einen Kredit braucht, wird mit einer Fülle von Angeboten konfrontiert. Die "richtige" Finanzierungsform hängt vom konkreten Bedarf (kurz-, mittel- oder langfristige Finanzierung) ab.

Die Aufnahme von Fremdwährungskrediten und endfälligen Krediten (Kombination aus Kredit und Veranlagung – siehe Beschreibung unten) ist aufgrund der erheblichen Risiken nur mehr sehr eingeschränkt möglich. Besondere Kriterien der Finanzmarktaufsicht (FMA) sind dabei einzuhalten.

Ausleihung von Privaten - z.B. Verwandten, Freunden

(kurzfristige Finanzierungsform)

Wir empfehlen, die wichtigsten Eckdaten schriftlich festzuhalten. Es sollten zumindest Datum der Ausleihung, Name, Geburtsdatum und Adresse von Schuldner und Gläubiger, Höhe der Ausleihung, Rückzahlungsmodus, Laufzeit und falls eine Verzinsung vereinbart ist auch die Höhe des Zinssatzes fixiert werden.

Gehaltsvorschuss

(kurzfristige Finanzierungsform)

Dabei handelt es sich in der Regel um kleinere Beträge, die vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin ausgeliehen werden. Zur Rückzahlung behält der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin vom monatlichen Lohn/Gehalt die vereinbarte Rate ein. Der Gehaltsvorschuss ist eine freiwillige Leistung Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin. Ein Anspruch auf einen Gehaltsvorschuss besteht in der Regel nicht. Beachten Sie, dass bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen der noch nicht rückgezahlte Anteil des Gehaltsvorschusses auf einmal fällig wird.

Überziehung und Überschreitung

(kurzfristige Finanzierungsform)

Kontoüberschreitung:

Eine Überschreitung ist eine stillschweigend von Ihrer Bank akzeptierte Überziehung Ihres Kontos. Dabei werden Ihnen Beträge zur Verfügung gestellt, die das aktuelle Guthaben auf Ihrem Konto überschreiten.

Die grundsätzliche Möglichkeit zur Kontoüberschreitung muss bereits im Kontoeröffnungsvertrag vorgesehen sein. In diesem Fall müssen Informationen zum Sollzinssatz, über Indizes oder Referenzzinssätze, die auf den anfänglichen Sollzinssatz Anwendung finden, über die vom Zeitpunkt einer Überschreitung an zu zahlenden Entgelte und gegebenenfalls über die Bedingungen, unter denen diese Entgelte geändert werden können, gegeben werden.

Im Falle von einer erheblichen Überschreitung für die Dauer von mehr als einem Monat hat der Kreditgeber den Verbraucher über die genaueren Kosten zu informieren.

Tipp/Hinweis/Achtung

Sie haben keinen Anspruch auf Akzeptierung einer Überschreitung!
Der Überschreitungsbetrag kann von der Bank jederzeit ohne Angabe von Gründen fällig gestellt werden.

Tipp/Hinweis/Achtung

Verhandeln Sie über die Höhe der Sollzinsen für Überschreitungen. Die Standardzinsen sind in der Regel sehr hoch und einige Banken verrechnen auch höhere Kontoführungsgebühren.

Kontoüberziehung:

Dabei handelt es sich um einen ausdrücklichen Kreditvertrag, mit dem Ihnen Beträge zur Verfügung gestellt werden, die das aktuelle Guthaben auf Ihrem Konto überschreiten. Der wesentliche Unterschied zur "Kontoüberschreitung" besteht darin, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über den eingeräumten Überziehungsrahmen getroffen wird. Zudem haben Kreditgeber bei Kontoüberziehungen erhöhte Informationspflichten (z.B. im Zusammenhang mit Änderungen des Zinssatzes, bei Kontoauszügen, vorvertragliche Informationen etc.).

Pfandleihe

(kurzfristige Finanzierungsform)

Pfandleihhäuser geben Barkredite gegen Verpfändung von Wertgegenständen (z.B. Schmuck, Uhren, Autos oder Rechte aus Lebensversicherungen).

Aufgrund des hohen Manipulationsaufwandes und des nicht unbeträchtlichen Verwertungsrisikos gehört diese Art der Geldbeschaffung allerdings zu den teuersten Finanzierungsformen. Die Pfandgegenstände können jederzeit innerhalb der im Pfandschein vereinbarten Fristen ausgelöst werden.

Tipp/Hinweis/Achtung

Die Zinsen werden in der Regel monatlich ausgewiesen (z.B.: 5 Prozent p.m. = Jahreszinssatz von 60 Prozent!) und verschleiern dadurch die tatsächlichen Kosten. Der Weg zum Pfandleiher ist aus Kostengründen daher nur dann zu empfehlen, wenn Sie einen sehr dringenden und kurzfristigen Geldbedarf haben.

Baukonto

(kurzfristige Finanzierungsform)

Ein Wohnbaukonto ist ein Girokonto, das in der Regel für die Zeit der Bauphase eingerichtet wird. Es wird ein Überziehungsrahmen eingeräumt, bis zu dessen Höhe Sie Verfügungen zur Begleichung der laufenden Rechnungen und Baufortschrittszahlungen treffen können. Steht der endgültige Finanzbedarf und die Art und Weise der Folgefinanzierung fest, wird das Baukonto wieder geschlossen.

Konsumkredit / Schalterkredit

(mittel- bis längerfristige Finanzierungsform)

Darunter ist eine Finanzierung eines Konsumgutes in Form eines Abstattungskredites zu verstehen. Der Kredit wird dabei in monatlichen Pauschalraten (beinhalten Zins- und Kapitaltilgungsanteil) zurückgezahlt. Die anfallenden Zinsen werden üblicherweise vierteljährlich auf Basis des aktuell aushaftenden Kreditbetrages dem Kreditkonto angelastet.

Als Sicherheit verlangt Ihre Bank regelmäßig die Verpfändung Ihrer Gehaltsbezüge. Häufig wird auch eine Lebensversicherung (Ablebens- oder Kreditrestschuldversicherung) oder die Haftung von zusätzlichen Personen als Mitkreditnehmer oder Bürgen verlangt.

Achtung

Sie sind nicht verpflichtet, die von der Bank angebotene, zumeist hausinterne Versicherung abzuschließen. Vergleichen Sie unbedingt mehrere Angebote (siehe auch Thema Sicherheiten).

Hypothekarkredit

(mittel- bis längerfristige Finanzierungsform)

Zur Sicherstellung des Kredites wird im Grundbuch ein Pfandrecht (Hypothek) auf Ihrer Liegenschaft (Grundstück, Eigenheim, Eigentumswohnung usw.) eingetragen bzw. eine einverleibungsfähige Pfandurkunde bei Ihrer Bank hinterlegt. Da es sich bei Immobilien in der Regel um sehr werthaltige Sicherheiten handelt, sind diese üblicherweise sehr langfristigen Kredite vergleichsweise günstig.

Achtung

Was sie bei der Pfandurkunde beachten sollten und welche Verhandlungsmöglichkeiten Sie dabei haben erfahren Sie beim Thema Sicherheiten.

Bauspardarlehen

(mittel- bis längerfristige Finanzierungsform)

Wie beim Hypothekardarlehen dient als Sicherstellung für den Kredit in der Regel ein Pfandrecht auf dem finanzierten Objekt. Im Unterschied zum Hypothekardarlehen ist jedoch für die gesamte Kreditlaufzeit eine maximale Zinssatzobergrenze von derzeit 6 Prozent vorgesehen. Somit kann auch die maximale monatliche Belastung kalkuliert werden. Allerdings gibt es auch eine Zinssatzuntergrenze, die aktuell je nach Bausparkasse zwischen 2,9 Prozent und 3 Prozent variiert. 

Es gibt vier Bausparkassen in Österreich: ABV, S-Bausparkasse, Raiffeisen Bausparkasse und Wüstenrot. Pro Kreditnehmer wird eine maximale Darlehenssumme in Höhe von 180.000 Euro gewährt.

Bei Bauspardarlehen zur Finanzierung von Wohnbauvorhaben müssen in einem gewissen Ausmaß Eigenmittel nachgewiesen werden. Zudem ist eine Mindestwartezeit (18 Monate) bis zur Zuteilung des Bauspardarlehens einzuhalten. Nicht vorhandene Eigenmittel können in der Regel von den Bausparkassen vorfinanziert werden.

Bauspardarlehen können nicht nur zur Finanzierung von Wohnbauvorhaben verwendet werden. Sie können damit auch Aus- und Weiterbildungs- sowie Pflegemaßnahmen finanzieren.

Tipp

Auch bei Bausparkassen lohnt sich ein Vergleich der Konditionen.

Achtung

Die Zinssatzanpassung erfolgt in der Regel ein- bis zweimal jährlich. Damit wird auf die Marktsituation im Vergleich zu anderen Kreditarten langsamer reagiert.

Geförderte Kredite

(mittel- bis längerfristige Finanzierungsform)

Endfällige Kredite

(mittel- bis längerfristige Finanzierungsform)

Bei einem endfälligen Darlehen werden während der Laufzeit nur die Zinsen gezahlt. Die Kreditsumme wird erst am Laufzeitende fällig. Die Zinsen werden immer vom gleichbleibenden Kapital berechnet. Dadurch ist die Summe der insgesamt zu bezahlenden Zinsen wesentlich höher als bei einem Ratenkredit. Damit die Rückzahlung des gesamten Kredites am Laufzeitende möglich ist, muss parallel ein Guthaben aufgebaut werden (z.B. durch Einzahlungen in Lebensversicherungen oder Investmentfonds). Diese Sparprodukte werden in diesem Zusammenhang auch als Tilgungsträger bezeichnet.

Achtung

Die Kombination aus Kredit und Sparen birgt erhebliche Risiken. Sie müssen bereits vor Vertragsabschluss umfassend darüber informiert werden.

Worin bestehen die Risiken?

Diese Finanzierungsform ist nur dann sinnvoll, wenn das Sparprodukt (Tilgungsträger) einen höheren Ertrag (Zinsen, Wertsteigerung) abwirft als Sie an Zinsen für den Kredit zu bezahlen haben. In der Regel handelt es sich dabei aber um Anlageprodukte mit Risiken, was bedeutet, dass auch mit massiven Verlusten zu rechnen ist.

Es können sich daher erhebliche Finanzierungslücken ergeben, wenn das angesparte Guthaben aus dem Tilgungsträger am Ende der Kreditlaufzeit nicht ausreicht, um den Kredit gänzlich tilgen zu können (Tilgungsträgerrisiko). 
Das Zinsänderungsrisiko (Risiko steigender Kreditzinsen) besteht zwar auch beim Ratenkredit, wirkt sich jedoch bei endfälligen Krediten wesentlich stärker aus, da die Zinsen immer vom gleichbleibenden Kapital berechnet werden (im Gegensatz zu Ratenkrediten, bei denen die Zinsen vom fallenden Kapital angelastet werden).
Die markanten Schwankungen an den Börsen bzw. die zum Teil massiven Ertragseinbrüche bei den Tilgungsträgern trugen auch zur Empfehlung der Finanzmarktaufsicht (FMA) bei, die Vergabe von Fremdwährungskrediten an strenge Voraussetzungen zu knüpfen.

Teilweise werden auch klassische Lebensversicherungen in Kombination mit einem Kredit angeboten. Hier ist zwar nach Ablauf eine bestimmte Auszahlungssumme garantiert, aber damit der Kredit gänzlich abgedeckt werden kann, müssen von der Versicherung in der Regel erhebliche Überschüsse (sogenannte Gewinnbeteiligung) erwirtschaftet werden. Die Angaben zur Gewinnbeteiligung beruhen auf Prognosen und sind deshalb unverbindlich. Die tatsächlich von der Versicherung erzielten Überschüsse können daher gravierend von den prognostizierten Werten abweichen.

Geförderte Wohnbaudarlehen

(mittel- bis längerfristige Finanzierungsform)

Bund und Länder fördern bestimmte Wohnbauvorhaben durch zinsbegünstigte Darlehen oder Zuschüsse. Die Vergabe derartiger Kredit ist an bestimmte Auflagen gebunden.

Leasing

(mittel- bis längerfristige Finanzierungsform)

Leasing heißt grundsätzlich: jemanden eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen, vergleichbar etwa mit der Miete einer Wohnung. Als spezielle Finanzierungsform wird beim KFZ-Leasing häufig das sog. Finanzierungsleasing verwendet.

Der Leasingnehmer wird nicht Eigentümer des Leasingfahrzeuges, sondern darf das Auto für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt nur benutzen. Eigentümer des Leasingfahrzeuges ist der Leasinggeber. Den Leasingnehmer treffen aber nahezu alle Risiken eines Eigentümers. 

Unterschiede zur Kreditfinanzierung
Beim Leasing bleibt das Leasingobjekt bis zum Vertragsende im Eigentum des Leasinggebers, beim Kreditkauf geht es ins Eigentum des Kreditnehmers über.

Die staatlichen Gebühren betragen beim Leasing 1 Prozent der Leasingentgelte bzw. 1 Prozent von 36 Bruttomonatsleasingraten bei unbestimmter Vertragsdauer.

Bei der Kreditfinanzierung gibt es in der Regel keinen Restwert, beim Leasing wird meistens ein Restwert (in Höhe des bei Vertragsende zu erwartenden Verkaufserlöses) festgelegt.

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