Gefährliche Arbeitsstoffe
Gefährlich sind Arbeitsstoffe dann, wenn sie explosions-, brand- oder gesundheitsgefährlich sind. Der entsprechende Umgang ist dem Gefahrendatenblatt zu entnehmen.
Es ist darauf zu achten, dass...
- krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende
und biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4 nicht verwendet
werden dürfen, wenn ein gleichwertiges Ergebnis mit mindergefährlichen
oder ungefährlichen Stoffen erreicht werden kann
- die gefährlichen Arbeitsstoffe richtig gekennzeichnet sind
- die erforderlichen Messungen durchgeführt werden
- die MAK-Werte möglichst weit unterschritten werden
- die vorgeschriebenen Aufzeichnungen gemacht werden
- bei den Arbeitnehmern die erforderlichen Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchgeführt werden
- gefährliche Arbeitsstoffe möglichst in geschlossenen
Betriebsanlagen oder wenigstens in getrennten Arbeitsräumen verarbeitet
werden
- Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe am Ort ihres Entstehens abgesaugt bzw. entsorgt werden
- die entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung steht
- die Verwendung bestimmter Stoffe dem Arbeitsinspektorat zu melden ist
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