Gefährliche Arbeitsstoffe

Gefährlich sind Arbeitsstoffe dann, wenn sie explosions-, brand- oder gesundheitsgefährlich sind. Der entsprechende Umgang ist dem Gefahrendatenblatt zu entnehmen.

Es ist darauf zu achten, dass...

  •  krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende und biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4 nicht verwendet werden dürfen, wenn ein gleichwertiges Ergebnis mit mindergefährlichen oder ungefährlichen Stoffen erreicht werden kann

  •  die gefährlichen Arbeitsstoffe richtig gekennzeichnet sind

  •  die erforderlichen Messungen durchgeführt werden

  •  die MAK-Werte möglichst weit unterschritten werden

  •  die vorgeschriebenen Aufzeichnungen gemacht werden

  •  bei den Arbeitnehmern die erforderlichen Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchgeführt werden

  •  gefährliche Arbeitsstoffe möglichst in geschlossenen Betriebsanlagen oder wenigstens in getrennten Arbeitsräumen verarbeitet werden

  •  Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe am Ort ihres Entstehens abgesaugt bzw. entsorgt werden

  •  die entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung steht

  •  die Verwendung bestimmter Stoffe dem Arbeitsinspektorat zu melden ist

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

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