Ergonomie
Was ist Ergonomie?
Ziel der Ergonomie ist es, die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsablauf, die Anordnung der zu greifenden Gegenstände (Werkstück, Werkzeug) räumlich und zeitlich optimiert anzuordnen und die Arbeitsgeräte für eine Aufgabe so zu optimieren, sodass die arbeitenden Menschen möglichst wenig ermüden oder gar geschädigt werden, auch wenn sie die Arbeit über Jahre hinweg ausüben und gleichzeitig das Arbeitsergebnis ein gutes ist.
Ergonomische Arbeitsgestaltung
Ergonomisch zu gestalten sind der Arbeitsplatz, der Arbeitsraum, die Arbeitsmittel, Umgebungsbedingungen und die Organisation der Arbeitsabläufe. Zu den Arbeitsmitteln zählen unter anderem Werkzeuge, Maschinen und Hebehilfen. Aber auch der Arbeitsplatz selbst muss ergonomisch gestaltet sein, worunter beispielsweise fällt, wie die Arbeitsmittel im Betrieb angeordnet sind und wie Bewegungsflächen sowie Fußböden gestaltet sind. Ergonomisch gute Umgebungsbedingungen sind ein weiterer wichtiger Gesundheitsfaktor. Darunter fallen beispielsweise die Beleuchtung und Belichtung von Räumlichkeiten, der Lärmpegel, das Raumklima, Vibrationen etc. Ein weiterer Bereich der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung ist die Arbeitsorganisation. Beispiele hierfür sind etwa die Aufgabenteilung unter den Kolleg:innen oder die Arbeitszeit. Neben der grundlegenden Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen ergeben sich aufgrund technischer und technologischer Neuerungen oftmals ergonomische Anpassungen, die auch bei der Information und Unterweisung zu berücksichtigen sind. Darunter fallen beispielsweise die Anschaffung ergonomischer Headsets beim Umstieg von persönlichen Meetings auf Onlinemeetings, aber auch entsprechende Einschulungen auf neu angeschaffte Maschinen sowie Ausbildungen und Trainings, um Arbeitnehmer:innen mit neuen Technologien und Systemen vertraut zu machen und so einen sicheren Umgang damit zu gewährleisten.
Wichtige Rechtsgrundlagen zur Ergonomie im Überblick
- Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung), § 4 ASchG
- Berücksichtigung der Konstitution und Körperkräfte, Alter und Qualifikation bei der Auswahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, § 6 Abs. 1 ASchG
- Grundsätze der Gefahrenverhütung - "Faktor Mensch", Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsvorgängen, Arbeitsaufgaben, Arbeitsumgebung, Arbeitsabläufen, Arbeitsorganisation, § 7 Z 4 und 4a ASchG
- Unterweisung, § 14 ASchG
- Gestaltung von Arbeitsräumen, zB Raumhöhe, Bodenfläche, Raumklima,
- Eignung der Arbeitsmittel,§ 33 Abs. 3 Z 1 ASchG
- Gestaltung von Arbeitsvorgängen und Arbeitsplätzen,§ 60 ASchG, § 61 ASchG
- Handhabung von Lasten,§ 64ASchG
- Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz, § 66 Abs. 2 ASchG
- Bildschirmarbeitsplätze, § 67 ASchG, § 68 ASchG, Bildschirmarbeitsverordnung