Evaluierung psychischer Belastungen
Arbeitgeber sind zur Ermittlung und Beurteilung von Gefahren für die ArbeitnehmerInnen verpflichtet (§4 ASchG). Darunter fallen physische und psychische Belastungen (§2Abs.7ASchG). Wir empfehlen im Prozess die Beiziehung von Arbeitspsychologen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie sich kostenfrei und neutral zum Thema Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen informieren wollen, können Sie das gerne auch bei unserer AK-Arbeitspsychologin: Mag. Karin Hagenauer machen. Terminvereinbarung: 0662-8687-414 oder karin.hagenauer@ak-salzburg.at