Arbeiter trinkt Wasser auf der Baustelle bei Hitze
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Arbeiten bei Hitze

Auch bei Temperaturen weit über 30°C haben Arbeitnehmer:innen kein Recht auf Hitzefrei. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, den Arbeitsplatz bei hohen sommerlichen Temperaturen zu verlassen.  

Obwohl an heißen Tagen sowohl bei körperlichen als auch bei geistigen Tätigkeiten Leistungsfähigkeit und Konzentration deutlich abnehmen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehler­häuf­ig­keit und das Unfallrisiko steigen.

Wenn Vorgesetzte nicht für Abkühlung sorgen

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen folgende Vorgangsweise:

  • Wenden Sie sich an den Betriebsrat oder die Sicherheitsvertrauensperson für zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen.

  • Ihre Sicherheitsfachkraft und die Arbeitsmediziner:in helfen mit einem Hitzeschutzplan mit konkreten Vorschlägen an die Vorgesetzten.

  • Weigert sich Ihre Führungskraft, Maßnahmen gegen die Hitze am Arbeitsplatz zu setzen, dann melden Sie sich bitte beim Arbeitsinspektorat.  

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