41 rechtswidrige Bestimmungen in einem einzigen Mietvertrag
Nach ihrem Auszug ersuchte uns eine ehemalige Mieterin der Hausgemeinschaft Pflegergasse in Saalfelden um Hilfe. Sie wollte es sich nicht gefallen lassen, dass bei ihrem Auszug die gesonderte Kaution für allfällige Betriebskosten- und Heizkosten-Nachzahlungen einbehalten wurde.
So konnten wir helfen
Im Beratungsgespräch traute unsere Expertin ihren Augen nicht. Bei genauer Prüfung fand sie weitere 40 rechtswidrige Bestimmungen im Mietvertrag. Wir haben daher ein Abmahnverfahren gegen die Vermieter geführt. Das erfreuliche Ergebnis: Die Vermieter werden diese rechtswidrigen Bestimmungen in Zukunft unterlassen. Für die aktuellen Mieter:innen bedeutet das, dass die Bestimmungen – sofern sie im eigenen Mietvertrag vorhanden sind – rechtswidrig und ungültig sind.