Online-Partnerbörse: Ärger statt Liebe
Auf der Suche nach der großen Liebe hatte sich Christiana F. in das World Wide Web begeben. Sie meldete sich bei einer namhaften Partnerbörse an. Nachdem sie nicht genau wusste, was sie sich dort erwartete und ob ihr der Flirt im Internet Spaß machte, hatte sich die Salzburgerin erst einmal für einen 14-tägigen Probe-Account um 1 Euro entschieden. Doch nach nur wenigen Tagen setzte die Ernüchterung ein. Christina F. verlor das Interesse und legte ihren Account auf Eis.
Nach etwa zwei Jahren öffnete die Salzburgerin ihren Briefkasten. Sie traute ihren Augen kaum: Dort befand sich eine Rechnung der Parnterbörse über 2.900 Euro. Was war passiert?
Der Haken liegt im Detail: Was Christiana F. nicht wusste, in den kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Dating-Portals war angeführt, dass sich nach Ablauf des zweiwöchigen Testangebots, die Mitgliedschaft automatisch in einen "Premium"-Account für 24 Monate verlängern würde. Kostenpunkt nach zwei Jahren: über 2.900 Euro.
Als die eigenen Klärungsversuche der Frau scheiterten, wandte sich die Konsumentin an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Salzburg.
Wie wir Christiana helfen konnten?
Die AK-Expertin stellte fest: „Obwohl Christiana F. die AGB bestätigte, war die automatische Vertragsverlängerung unzulässig.“ Die AK setzte für die betroffene Salzburgerin ein Interventionsschreiben auf. Mit Wirkung: Die Online-Partnerbörse zog ihre Forderung zurück.
Achtung
Konsumentinnen und Konsumenten müssen rechtzeitig vor der Verlängerung eines Vertrages einen gesonderten Hinweis erhalten, der ihnen die kostenpflichtige Vertragsverlängerung bei Nichtkündigung klarmacht.