1000 Euro von Kaution abgezogen

Eine böse Überraschung erlebte Frau M. nach ihrem Auszug aus einer Mietwohnung. Statt die volle Kaution von 1.600 zurückzubekommen, wurden der Salzburgerin nur 600 Euro überwiesen. Der Vermieter begründete dies damit, dass nach dem Auszug eine Tür um rund 800 Euro einzubauen sei. Außerdem wurden ihr 200 Euro für künftige Nachforderungen von der Kaution abgezogen. Das wollte sich Frau M. nicht gefallen lassen und ersuchte die Arbeiterkammer Salzburg um Hilfe.

So konnten wir helfen

Die Expertinnen und Experten vom Konsumentenschutz wussten, dass es nicht erlaubt ist einen Teil der Kaution wegen möglicher noch bevorstehender Forderungen einzubehalten. Außerdem konnte der Vermieter den Einbau der Tür nicht nachweisen. Nach einer Intervention durch die AK erhielt Frau M. die restlichen 1.000 Euro überwiesen.

Tipp

Immer häufiger versuchen Vermieter die Kaution als „Körbergeld“ zu nutzen. Als Mieter darf man sich nicht alles gefallen lassen. Wenn Vermieter zu Unrecht Kautionen einbehalten und Mieter für Schäden grundlos verantwortlich machen, dann helfen die Beraterinnen und Berater der AK.

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