Betreuung von Tochter mit Behinderung wurde plötzlich rückwirkend empfindlich teurer
Die Tochter einer Salzburger Familie hat eine körperliche und geistige Behinderung mit einem Grad von 100 Prozent. Sie bezieht Pflegegeld der Stufe 7 und lebt in einem Wohnhaus für Menschen mit Behinderung. Dafür muss sie einen Teil ihres Pflegegeldes als Kostenbeitrag beisteuern. Seit 2013 gelten fixe Prozentsätze für unterschiedliche Maßnahmen der Behindertenhilfe – davor wurden die Beiträge fallbezogen festgesetzt. Sie waren etwa niedriger, wenn Eltern ihre Kinder teilweise zu Hause betreuten und diese nicht durchgehend in der Einrichtung waren.
Die betroffene Familie zahlte seit 1999 genau 60 Prozent des Pflegegeldes als Kostenbeitrag, weil die Tochter am Wochenende und in der Ferienzeit zu Hause betreut wurde. Im Sommer 2016 der Schock: Wegen der neuen Regelung schnellte der Anteil auf 80 Prozent hinauf – rückwirkend für das ganze bisher vergangene Jahr. Die Familie hätte jeden Monat 1.300 statt 960 Euro zahlen müssen.
So konnten wir helfen:
Die Arbeiterkammer Salzburg brachte die Sache vor Gericht und argumentierte unter anderem gegen die rückwirkende Forderung und die damit verbundene hohe finanzielle Belastung der Familie. Hier bekam die AK Recht: Die Familie muss für den vergangenen Zeitraum insgesamt 2.280 Euro weniger Kostenbeitrag bezahlen. Und die Expertinnen und Experten der AK üben Kritik am Gesetz: Es wäre gerechter, den Kostenbeitrag auch von den Abwesenheitszeiten abhängig zu machen. Aktuell werden Familien finanziell bestraft, die ihren Kindern mit Behinderung die Teilnahme am Familienleben ermöglichen. Das ist ungerecht!
Tipp/Hinweis/Achtung
Speziell im sensiblen Sozialbereich gibt es eine Fülle komplexer rechtlicher Bestimmungen. Sie sind für den Laien kaum zu überblicken. Dazu kommen oft Armut, Existenznöte oder gesundheitliche Probleme. Es geht für die Betroffenen also um sehr viel. Die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer helfen – nötigenfalls auch vor Gericht. Mehr Infos gibt es hier.