Aus Fluss-Kreuzfahrt wurde Bus-Kreuzfahrt

Das Ehepaar L. hatte in Portugal eine komfortable Fluss-Kreuzfahrt gebucht – Kabine höherer Kategorie, 4-Gangmenüs, Captain´s Dinner. Schlussendlich gab es fast nichts davon. Ein Großteil dieses Programms musste wegen Hochwasser abgesagt werden. Stattdessen wurde es eine Busrundreise. Noch dazu gab der Reiseveranstalter andere Auskünfte als die Schifffahrtsbehörde. Ergebnis: Der eigentliche Sinn und Zweck der ganzen Reise – eine Kreuzfahrt – war dahin.

Das Ehepaar L. hat eine Schiffsreise und keine Busreise gebucht. Zwar bot der Veranstalter eine Entschädigung von 100 Euro pro Person an. Aber das hätte gerade mal den Aufpreis für die bessere Kabine abgedeckt. Herr und Frau L. wandten sich an die AK.

Wie wir helfen konnten:

Die Kollegen bestätigten, dass die Vertragsbedingungen zu Ungunsten der Konsumenten wesentlich geändert worden waren – und erstritten insgesamt 800 Euro.

Tipp

Was ist bei der Buchung zu beachten? Und was ist zu tun, wenn wesentliche Versprechen zur Qualität der Unterkunft und/oder Anreise nicht gehalten werden? Mehr Informationen über Ihre Rechte finden Sie hier.


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