Kellnerin mit Almosen abgespeist
Sylvia L. war als Kellnerin in einem Sportstüberl beschäftigt. Tatsächlich übernahm sie aber fast alle anfallenden Tätigkeiten, auch die Zubereitung von Speisen. Angemeldet war sie zunächst auf Teilzeitbasis: Anfangs 4 Stunden, später wurde die Dienstzeit auf 8 Stunden angehoben. Ihr Arbeitstag begann um 11 Uhr, dauerte dann aber – je nach Spielbetrieb – oft bis 22 Uhr am Abend. Bezahlt wurde eine Pauschale von 500 Euro, diese wurde später auf 800 Euro erhöht. Wegen zahlloser unbezahlter Überstunden wandte sich Frau Sylvia L. schließlich ans Team der AK-Rechtsabteilung.
Wie wir helfen konnten
Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtabteilung, nahm sich der Sache an: „Im Zuge der Beratung und Durchsicht der Aufzeichnungen stellte sich heraus, dass der Betroffenen nicht nur zahllose Überstunden nicht bezahlt wurden, sondern dass Frau L. nicht einmal kollektivvertraglich entlohnt wurde.
Typplt und sein Team errechneten die Differenz zum Pauschalbetrag und machten Überstunden, Sonderzahlungen sowie Urlaubsersatzleistungen geltend. Als sich der Dienstgeber weigerte zu bezahlen, übernahmen wir den Rechtsschutz für Frau L. und klagten.
Bereits das erstinstanzliche Verfahren gewann die AK. Der Dienstgeber gab sich uneinsichtig und ging in Berufung. Doch das nützte ihm nichts: auch das Berufungsgericht, das OLG Linz, gab der AK Salzburg Recht. Das Urteil ist nun rechtskräftig und bringt der lange Zeit mit Almosen abgespeisten Kellnerin 38.000 Euro. Ohne den Rechtsschutz der Arbeiterkammer Salzburg wäre Sylvia L. um diesen Geldbetrag umgefallen – denn einen Anwalt hätte sie sich nicht leisten können.