Inkasso-Rechnung an einen Toten

Eine besonders bizarre Geschichte mit tragischem Hintergrund flatterte vor kurzem unseren Konsumentenschützern auf den Schreibtisch: Die Eltern eines todkranken jungen Mannes hatten mit ihrem Sohn eine Alternativklinik in Deutschland aufgesucht. Leider war diese letzte Hoffnung vergebens – der junge Mann verstarb. Die Rechnung der deutschen Klinik in Höhe von 23.000 Euro wurde von den Eltern umgehend beglichen. Umso böser und trauriger dann die Überraschung für die leidgeprüften Eltern, als der verstorbene Sohn die Rechnung eines deutschen Inkassobüros in Höhe von 3.341 Euro erhielt. Angeblich wäre dieser Restbetrag noch ausständig. Der verzweifelte Vater wandte sich schließlich an die AK. 

Wie wir den Eltern helfen konnten

Mit mehreren Schreiben, dass die Eltern nicht für die Passiva ihres Sohnes haften, hat die AK erreicht, dass die Betroffenen nicht zahlen müssen. In diesem Fall besteht in Österreich nämlich keine Rechtsgrundlage. 

TIPP

Wer Zweifel an der Höhe oder generell an einer Inkasso-Forderung hat, soll sich an die AK-Konsumentenschützer wenden. Denn: Nicht jede Inkasso-Rechnung ist auch berechtigt.

  

 

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