Europäischen Zahlungsbefehl durchgesetzt

Die Reiseplattform Kiwi übermittelte für über 1.800 Euro nur eine Flug-Reservierung. Um zur todkranken Mutter zu kommen, musste für den Flug doppelt bezahlt werden.  

Özgür Yesilkaya fiel aus allen Wolken als er erfuhr, dass seine Mutter schwer erkrankt war. Kurzentschlossen packte er die notwendigsten Sachen und buchte noch für denselben Tag einen Flug nach Izmir über die Plattform Kiwi. Am Flughafen folgte die nächste Hiobsbotschaft. Das E-Ticket, das er über die Plattform bekommen hatte, war nur eine Reservierung. Damit er trotzdem zu seiner Mutter kommen konnte, buchte der verzweifelte Mann ein weiteres Ticket und zahlte vorerst doppelt. 

So gelang es ihm doch noch nach Izmir zu kommen und seine Mutter vor ihrem Tod ein letztes Mal zu sehen. Nach seiner Rückkehr reklamierte er die Zahlung bei Kiwi. Die Plattform mit Sitz in Tschechien gab ihm zwar Recht, überwies jedoch nur rund 800 Euro retour. Herr Yesilkaya wollte sich das nicht gefallen lassen und wendete sich an die Arbeiterkammer. 

So konnten wir helfen

Nach Durchsicht der Unterlagen stand für Konsumentenschützerin Eva Klampferer sofort fest: Die restlichen 1005,91 Euro wurden zu Unrecht einbehalten. Gemeinsam mit Herrn Yesilkaya füllte sie das umfangreiche Formular für einen europäischen Zahlungsbefehl aus und brachte dieses beim Handelsgericht ein. In weiterer Folge forderte das Gericht die Reiseplattform zur Zahlung auf. Endlich bekam Herr Yesilkaya das restliche Geld überwiesen. 

Eva Klampferer: „Bei Problemen mit international agierenden Unternehmen ist die Kommunikation oft schwierig. Wenn europäisches Verbraucherrecht gilt, unterstützen wir Betroffene gerne bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.“

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