Pflegegeld - der Teufel steckt im Detail

Rudolf P. ist 71 Jahre und hat eine bedauernswerte Krankheitsgeschichte: Seit Jahren leidet er an schwerem Diabetes und ist dadurch mittlerweile erblindet. Damit noch nicht genug - er muss mehrmals wöchentlich zur Dialyse und sitzt im Rollstuhl. Außerdem zittern seine Hände so stark, dass ihm Essen und Trinken erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Er ist weitgehend auf fremde Hilfe angewiesen.

Bisher hat Herr P. Pflegestufe 4 bezogen. Als sich sein Zustand verschlechterte, stellte er einen Erhöhungsantrag. Die Pensionsversicherung hat den Antrag jedoch abgewiesen. Er wandte sich an die Arbeiterkammer Salzburg.

So konnten wir helfen:

AK-Expertin Sarah Baier: „Wenn sich aufgrund des Zusammentreffens besonders schwerer Diagnosen eine besondere Hilflosigkeit des Betroffenen ergibt, kann Pflegestufe 5 gerechtfertigt sein.“ So argumentierte die Arbeiterkammer im Fall von Herrn P.. Durch das Zusammentreffen von schwerem Diabetes, Blindheit, Rollstuhlabhängigkeit, Zittern in den Händen und starken Schmerzen ist er in ganz besonderem Maße auf Unterstützung durch Dritte angewiesen.

Das Gericht gab der Klage statt und erkannte Herrn P. Pflegestufe 5 zu. Durch die Hilfe der AK stehen Herrn P. nun monatlich rund 240 Euro mehr zur Verfügung, die seinen beschwerlichen Alltag wenigstens ein bisschen erleichtern.

Tipp

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Wie die einzelnen Pflegestufen eingeteilt werden und welchen Betrag Sie dafür erhalten erfahren Sie hier.

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