13.000 Euro Familienbeihilfe für schwer behinderten Sohn nachbezahlt

Eine 78-jährige alleinstehende Salzburger Pensionistin kümmert sich seit der Geburt ihres mittlerweile über 50-jährigen schwer behinderten Sohns um diesen. Wochentags ist er in einer Werkstätte der Lebenshilfe beschäftigt, am Wochenende, bei Krankheit oder in Urlaubszeiten verbringt er seine Zeit mit und bei seiner Mutter. Aufgrund seiner schweren Behinderung ist es ihm nicht möglich, sich selbst zu versorgen. Somit ist die betagte Frau auch seine Erwachsenenvertreterin und kommt für den Unterhalt des Sohnes auf.

Der Sohn von Frau A. ist seit Geburt schwer behindert. Auch im fortgeschrittenen Alter von über 50 Jahren steht ihm unter bestimmten Voraussetzungen die erhöhte Familienbeihilfe zu – würde man zumindest meinen. Bereits Mitte 2022 wurde die Familienbeihilfe jedoch eingestellt. Da für die 78-jährige Mutter Behördengänge sehr mühevoll und beschwerlich sind, war eine Klärung des Problems für die Pensionistin lange Zeit nicht möglich.

So konnten wir helfen

Auf den Rat einer Bekannten fasste sie sich 2,5 Jahre nach dem Familienbeihilfen-Stopp doch ein Herz und ersuchte AK-Expertin Alexandra Hirtler um Prüfung. Im Rahmen der Beratung konnte die Angelegenheit geklärt werden. Die Einstellung war auf einen vermeintlichen Eigenanspruch des Sohnes zurückzuführen. „Dieses Missverständnis wurde rasch gelöst und 13.000 Euro wurden nachbezahlt“, erklärt Hirtler.

Dieser Fall zeigt, wie hilfreich es sein kann, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ansprüche zu prüfen und offene Fragen zu klären.

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