Sohn zockte: Fast 600 Euro Handyrechnung

Der 9-jährige Sohn der Salzburger Familie H. lud innerhalb von zwei Tagen Handyspiele um fast 600 Euro herunter. Die Familie machte gerade eine schwierige Zeit wegen einem Todesfall durch. Unbemerkt konnte sich der Bub das Mobiltelefon der Mutter schnappen. Eine böse Absicht hatte er nicht, und er war sich auch nicht bewusst, dass er so viel Geld ausgab. Als die Eltern die Rechnung sahen, hing der Haussegen trotzdem schief. Der Vater kontaktierte den Mobilfunk-Anbieter, doch dort wurde ihm gesagt man könne nichts machen.

Die Familie erfuhr über einen Zeitungsbericht, dass sehr wohl eine Rückerstattung möglich ist und kontaktierte die AK.

So hat die AK der Familie viel Geld erspart

Aber die Einspruchsfrist war bereits verstrichen. Über ein Schlichtungsverfahren konnte Konsumentenschützer Christian Obermoser doch noch eine Rückerstattung des Betrags erreichen. Denn: Ein 9-jähriger ist nicht geschäftsfähig – und darf daher auch keine Verträge über den Kauf von Onlinespielen abschließen. Theoretisch können in solchen Fällen Beträge bis zu 30 Jahre lang rückerstattet werden.

Achtung

Online können besonders über Plattformen zum Spielen sehr schnell Kosten anfallen, etwa wenn eingestellt ist, dass Käufe direkt über die Handyrechnung abgebucht werden. Am besten Kindern keine Vertrags-, sondern Wertkarten-Handys kaufen. Außerdem kann man bei Vertrags-Handys eine Sperre für Drittanbieter einrichten. Man kann Spiele dann herunterladen, aber „in-game“ nichts kaufen.


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