Keine Sonderzahlungen im Ferialjob?

Sarah B. arbeitete in den Ferien 2 Monate als Aushilfskraft in einem Geschäft für Spiel- und Schreibwaren und sammelte dabei auch schon ein wenig Berufserfahrung. Als die 15-Jährige ihre Tätigkeit beendete bekam sie ihr Gehalt in bar ausbezahlt. Die Summe erschien der Schülerin aber zu gering. Sarah B. fragte bei der Arbeiterkammer nach, ob alles passt.

Wie wir Sarah B. helfen konnten:

Das AK-Team bestätigte die Zweifel sofort. Beim an und für sich korrekten Arbeitsverhältnis war die Auszahlung zu gering. Der Grund: Das Weihnachts- und Urlaubsgeld fehlte ebenso wie die anteilige Auszahlung der nicht verbrauchten Urlaubstage. Das machte in Summe 130 Euro aus.

Auch für einen Ferialjob stehen oft anteilige Sonderzahlungen zu. Geregelt ist das in den Kollektivverträgen. Zudem müssen Urlaubstage ausbezahlt werden, wenn sie nicht verbraucht wurden. Sarah B. erhielt einen absolut gerechtfertigten „Bonus“ für ihre Urlaubskasse.

Tipp/Hinweis/Achtung

Was muss am Gehaltszettel stehen? Ist die Endabrechnung nach Dienstende oder Kündigung korrekt? Die wichtigsten Infos finden Sie hier.


Kontakt

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum