Abgaben abgezogen, aber nicht weitergegeben

Ein Angestellter eines Flachgauer Unternehmers hatte mit einer Lohnexekution zu leben, um frühere Schulden zu begleichen. Der Chef zog das Geld auch korrekt ab. Nur: Er gab die 278 Euro pro Monat zuzüglich Abzüge von den Sonderzahlungen nicht weiter… Nach 15 Monaten wollte der Gläubiger 4.500 Euro vom betroffenen Angestellten, der aus allen Wolken fiel.

So konnten wir helfen

Unsere Experten fanden beim Beratungsgespräch heraus, dass zusätzlich zu den 4.500 Euro noch weitere Lohnansprüche seitens des Unternehmens offen waren. Nachdem schriftliche Interventionen ohne Ergebnis blieben, übernahmen wir kostenlos den Rechtsschutz und zogen vor Gericht. Es sprach dem Betroffenen 8.663 Euro zu – die gesamte geforderte Summe. 

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