Nachzahlung für Rollstuhlfahrer erkämpft

Vor einigen Jahren hat Herr S. wegen einer Gefäßerkrankung sein linkes Bein verloren. Auch mit dem rechten Bein hat er massive Probleme. Dazu kommen Schulterbeschwerden. Er kann weder eine Prothese noch Krücken oder einen Rollator verwenden und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Er hat deshalb schon vor Jahren Pflegegeld beantragt.

Dieses wurde ihm auch gewährt – allerdings nur in Höhe der Stufe 2, obwohl das Gesetz für Personen, die auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen sind Pflegestufe 3 vorsieht. Aber anstatt die Stufe zu erhöhen, hat die PVA sein Pflegegeld immer wieder auf Stufe 1 herabgesetzt. Verzweifelt wandte sich der Mann an die AK.

So konnten wir helfen

Zähe Verhandlungen und mehrere Gerichtsverfahren waren notwendig, um dem Mann schlussendlich doch noch zu seinem Recht zu verhelfen. Der pflegebedürftige Salzburger erhält nun unbefristet Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 (451,80 Euro). Das sind pro Monat 161,80 Euro mehr. Zusätzlich kann er sich über eine Nachzahlung von 1.294 Euro freuen. 

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