Falsche Pflegegeld-Einstufung

Ernst Xandl (Name geändert) hat Krebs und ein schweres Herzleiden. Dennoch erhielt der Schwerkranke nur Pflegegeld der Stufe 2. Die verzweifelte Familie konnte die Betreuung nicht mehr alleine stemmen – und für professionelle Hilfe reichte das Geld nicht. Denn Pflege ist teuer und besonders mobile Dienste auch nicht immer verfügbar. Kein Wunder, dass in nur einem Viertel der Fälle soziale Dienste und nur in einem von 20 eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen wird. Das Pflegegeld soll zumindest einen Teil der Kosten abdecken. Das gelingt natürlich nicht, wenn man falsch eingestuft ist. Die Familie von Ernst Xandl wandte sich deshalb an die Arbeiterkammer.

So konnten wir helfen

Im Gespräch mit unserer Expertin Ingrid van Tijn zeigte sich: Herr Xandl benötigt Hilfe bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens. Er ist bettlägerig, kann sich nicht alleine fortbewegen und muss sogar im Sitzen gestützt werden. Das erforderte laut Expertin van Tijn mindestens Pflegegeld der Stufe 5.

Wir zogen also für Ernst Xandl und seine Familie vor das Arbeits- und Sozialgericht. Statt Stufe 2 und 290 Euro monatlich wurde dem Betroffenen im Urteil Pflegegeld der Stufe 6 und damit 1.285,20 Euro jeden Monat zugesprochen. Weil das Urteil rückwirkend gilt, bekam die Familie außerdem dringend benötigte 5.971 Euro Nachzahlung zusätzlich.

Expertinnen-Tipp

Angehörige sollten genaue Aufzeichnungen darüber führen, welche Schritte in der Pflege von Betroffenen nötig sind. Das macht es leichter, den tatsächlichen Pflegebedarf einzuschätzen und vermeidet lange Gerichtsverfahren“, rät Ingrid van Tijn.


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