11.8.2017

Wohnungssuchendem über 1.500 Euro erspart

Herr H. war auf Wohnungssuche, vereinbarte mit einem Makler einen Besichtigungstermin und schloss einen Mietvertrag ab. Schnell stellte sich heraus, dass der Makler dem neuen Mieter wesentliche Informationen über die Wohnung vorenthalten hatte. Außerdem belehrte er Herrn H. nicht über die gesetzlichen Rücktrittsrechte. Trotzdem wollte der Makler die volle Maklerprovision einstreichen - 1.180 Euro. Fertig war der Streit: Der Makler schaltete einen Anwalt ein - Herr H. ging zur AK.

So konnten wir helfen:

Das AK-Beratungsteam fand schnell die richtige Antwort: Wird der Maklervertrag (Provisionsvereinbarung) nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Maklers abgeschlossen, dann hat der Wohnungssuchende ein 14tägiges Rücktrittsrecht - außer er verzichtet ausdrücklich darauf.

Wenn der Makler den Kunden über diese Möglichkeit nicht schriftlich belehrt, dann verlängert sich die Rücktrittsfrist um ein Jahr. Da Herr H. aber eine solche Belehrung nicht bekommen hat, konnte die AK einen Rücktritt vom Maklervertrag erreichen. Damit sparte sich Herr H. die Provision inklusive der geforderten Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 1.540 Euro.

Tipp/Hinweis/Achtung

Muss ich meine alte Wohnung ausmalen, wenn ich ausziehe? Der Vermieter weigert sich die Kaution zurückzuzahlen? Mehr über Ihre Rechte finden Sie hier.

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