Schwer kranker Arbeitnehmer im Krankenstand gekündigt
Moralisch verwerflich, doch rechtlich möglich: In Österreich ist es leider noch immer erlaubt, Arbeitnehmer:innen im Krankenstand zu kündigen (wir kämpfen dagegen!). Schwacher Trost: Werden Beschäftigte im Krankenstand gekündigt, besteht für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf Entgeltfortzahlung.Abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit muss die Firma für mindestens 6 Wochen das volle und 4 Wochen das halbe Gehalt weiterzahlen. Der Anspruch erneuert sich mit dem Start des neuen Arbeitsjahrs.
Das wäre bei Herrn S. aus Salzburg der Fall gewesen. Der an einer Gelenkserkrankung leidende Arbeitnehmer wurde daher von seinem Chef vor die Tür gesetzt. Die Kündigungsfrist wurde dabei bewusst missachtet, damit der Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beginn des folgenden Arbeitsjahres nicht von Neuem zu laufen beginnt.
„Ab dem Zeitpunkt der Kündigung hätte Herr S. mit dem deutlich geringeren Krankengeld auskommen müssen“, ärgert sich AK-Rechtsexperte Martin Mariacher, der das unerlaubte Vorgehen des Arbeitgebers im Rahmen einer Kontrolle der Lohnabrechnung aufdeckte. Umgehend intervenierte unser Jurist beim Chef von Herrn S.
So konnten wir helfen
Unter Androhung rechtlicher Mittel einigten wir uns im Auftrag von Herrn S. auf eine Entschädigung in Höhe von 13.000 Euro. Eine Rückkehr in den alten Job wäre für den enttäuschten Salzburger keine Option gewesen. Kein Wunder, wenn so ein Vorgehen der Dank für jahrelangen Einsatz ist.