Endlich (!) Pflegegeld samt saftiger Nachzahlung

Schon einige Monate war Herr B. aufgrund von Erkrankungen im Alltag immer mehr auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen und wurde dabei vor allem von seiner Frau unterstützt und gepflegt. Die krankheitsbedingten Einschränkungen nahmen zu, bis sich Herr B. nicht mehr selbst waschen und anziehen konnte. Da der Pflegebedarf immer weiter stieg, stellte er schließlich einen Antrag auf Pflegegeld. Nach der ärztlichen Begutachtung erhielt Herr B. überraschenderweise einen ablehnenden Bescheid. Begründung: Kein ausreichender Pflegebedarf. Völlig verzweifelt wandte er sich an die AK.

Bereits in der Beratung fiel unserem Experten Christian Epp auf, dass der Pflegebedarf wesentlich höher sein musste, als vom Pensionsversicherungsträger festgestellt. Daher legten wir eine Klage gegen den ablehnenden Bescheid ein. Im Zuge des Gerichtsverfahrens und weiteren Erhebungen ging wurde schließlich festgestellt, dass bei Herr B. sogar Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 hat. Seither erhält Nun erhält er statt 0 Euro Pflegegeld monatlich mehr als 550 Euro und eine Nachzahlung von mehr als 4.000 Euro. In Zeiten von Pflegenotstand und Teuerung ist dies eine wichtige finanzielle Entlastung für Familie B. 

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