45 Jahre sind genug: Schwerarbeitspension für Elektriker erkämpft

Ein Pinzgauer Elektroinstallationstechniker hat 45 Jahre durchgehend gehackelt und dabei schwere körperliche Arbeit verrichtet. Deshalb beantragte er bei der PVA die Anerkennung von Schwerarbeitszeiten für seine Pension. Bei der PVA hieß es aber, dass seine Tätigkeit nicht in die Kategorie Schwerarbeit fällt und sein Antrag wurde abgelehnt. Der Mann wandte sich an die AK.

„Obwohl der Beruf des Elektroinstallationstechnikers nicht in die Schwerarbeitsverordnung fällt, liegt hier ein besonderer Fall vor“ erklärt unser Experte Boris Levtchev. Der Elektriker wurde nämlich fast ausschließlich auf Rohbauten eingesetzt, wo er mit Schremmhammern, Fräsmaschinen und Schlagbohrmaschinen arbeitete, die nur unter großem Kraftaufwand bedient werden können. Deshalb übernahmen wir den Rechtsschutz und brachten Klage gegen den ablehnenden Bescheid der PVA ein.

So konnten wir helfen

Im Gerichtsverfahren konnte mithilfe eines berufskundlichen Gutachtens bewiesen werden, dass der Pinzgauer an einem durchschnittlichen Arbeitstag so viele Kalorien verbrauchte, dass von Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung gesprochen werden kann. Dazu kommt, dass der Elektriker seit seinem 16. Lebensjahr immer gearbeitet und damit die erforderlichen 45 Versicherungsjahre beisammen hatte. Als Lohn für die viele und harte Arbeit kann der Elektriker nun mit 60 Jahren in die verdiente Pension gehen und muss lediglich Abschläge von 1,8 Prozent pro Jahr hinnehmen. Ohne unsere Hilfe hätte er 2 Jahre länger arbeiten müssen und hätte wesentlich höhere Abschläge bei seiner Pension gehabt.

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