50 Prozent mehr Geld für Ferialpraktikanten

Ein 17-jähriger Schüler aus der Stadt Salzburg hatte seine Ferien genutzt, um sich mit einem Job als Servicekraft sein Taschengeld aufzubessern. Nachdem er seine Ferialarbeit beendet hatte, ließ er von der AK Salzburg seinen Lohnzettel überprüfen. Rein aus Neugierde – schließlich war ihm dieses Service im Rahmen eines Workshops an seiner Schule vorgestellt worden.

Bei der Kontrolle bemerkten die Expertinnen der AK sofort, dass der Schüler falsch eingestuft worden war. Statt dem zustehenden Hilfsarbeiterlohn in Höhe von 1.540 Euro brutto sollte er lediglich die Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr in Höhe von derzeit 980 Euro brutto erhalten. „Im Gastgewerbe unterscheidet der Kollektivvertrag zwischen PflichtpraktikantInnen, die Lehrlingsentschädigung erhalten, und FerialpraktikantInnen, die den Hilfsarbeiterlohn bekommen müssen“, erklärt Expertin Stephanie Posch.

So konnten wir helfen

Nach genauerer Prüfung der Lohnunterlagen stellte sich zudem heraus, dass dem jungen Mann die Urlaubsersatzleistung für den nicht konsumierten, zustehenden Urlaub in Höhe von 2,5 Tagesentgelten nicht ausbezahlt worden war. Wir intervenierten erfolgreich und der geprellte Schüler durfte sich über eine satte Nachzahlung von 480 Euro netto freuen. 


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