AK holt Geld von Google zurück
Was wäre Kindsein ohne spielen – das dachte sich auch eine Salzburger Mutter als ihr 11-jähriger Sohn für mehrere Tage nicht vom Smartphone zu trennen war. Was sie dabei nicht wusste, ihr Sohn investierte mit dem Handyspiel nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. So war der Schrecken groß, als die Rechnung am Ende des Monats ins Haus flatterte. Für „Partner Dienstleistungen“ wurden 570 Euro verrechnet. Nachdem die Salzburgerin nicht wusste, wofür sie so viel Geld bezahlen sollte, wandte sie sich an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer.
So konnten wir helfen:
Im Beratungsgespräch mit AK-Konsumentenschützer Christian Obermoser stellte sich heraus, dass der eigene Sohn der Salzburgerin die Kosten verursacht hatte. Grundsätzlich wäre das Spielen kostenlos gewesen. Aber: Zusatzfähigkeiten konnten mit realem Geld zugekauft werden.
„Die Bezahlung über das Handy ist selbst für einen 11-Jährigen einfach zu tätigen“, kritisiert Christian Obermoser. „Innerhalb von nur zwei Tagen verspielte der Bub so 570 Euro.“ Der AK-Experte legte bei Google einen Einspruch gegen die Rechnung ein, mit der Begründung, dass eine minderjährige Person die Kosten verursacht hatte. Mit Erfolg: Die Salzburgerin bekam den gesamten Betrag rückerstattet.
Hinweis
Ob Tochter oder Sohn geschäftsfähig sind, richtet sich nach dem Alter: Minderjährige zwischen 7 und 14 Jahren können sich nur verpflichten, wenn sie die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters haben. Einen Musterbrief mit weiteren Infos zum Rücktritt finden Sie hier.