Zu Unrecht entlassen

Ein 17-jähriger Lehrling erlitt bei einem Unfall eine Gehirnerschütterung. Dadurch traten vorübergehend leichte Gleichgewichtsstörungen auf. Der angehende Dachdecker und Spengler meldete er sich bei seinem Chef als vorläufig arbeitsunfähig. Als der junge Mann wieder fit war, meldete er sich wieder zum Dienst und absolvierte weiterhin ohne Probleme seine Lehre. Wochen später die Hiobsbotschaft - fristlose Entlassung. Die Begründung des Dienstgebers:  Eine weitere Beschäftigung wäre aus Haftungsgründen wegen eventueller gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht mehr möglich. Verzweifelt wandte sich der junge Salzburger an die Jugend- und Lehrlingsberatung der Arbeiterkammer.

So haben wir geholfen

AK-Experte Jürgen Fischer: „Nach unserer Intervention und einigen Gesprächen mit dem Dienstgeber konnte eine Einigung erzielt werden. Die fristlose Entlassung wurde in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt und der Lehrling erhielt eine Kündigungsentschädigung im Ausmaß von 3 Monatsentgelten, in Summe über 3.000 Euro. Er kann sich jetzt beruhigt nach einer neuen Lehrstelle umsehen, um seine Lehre erfolgreich zu beenden.“

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