Vermieter klopfte mit befristeten Verträgen an Haustür

Der Eigentümerwechsel eines Mehrparteienhauses nahe des Salzburger Hautpbahnhofes brachte für die Mieter:innen unangenehme Folgen mit sich. Kurz nach Erwerb stand der Vermieter unangekündigt vor den Haustüren der Bewohner:innen. Zwischen Tür und Angel drängte er auf den Wechsel von einem unbefristeten Vertrag zu einem befristeten. Mieter:innen, die diese nachteilige Änderung nicht unterzeichnen wollten, wurde angedeutet, dass stattdessen eine rückwirkende hohe Anpassung des Mietzinses erfolgen würde. Viele der Betroffenen fühlten sich überrumpelt und unterschrieben aus Angst vor einer Mieterhöhung. In weiterer Folge wendeten sie sich verzweifelt an unsere Konsumentenberatung.

So konnten wir helfen

Aus Sicht unserer Mietrechtsexpertin Anna-Maria Riegel-Kilzer hat es sich um ein typisches Haustürgeschäft mit Überrumpelungseffekt gehandelt. Hier greift eine 12-monatige Rücktrittsfrist da die Betroffenen nicht über das Rücktrittsrecht aufgeklärt wurden. „Wir sind zudem davon überzeugt, dass die in Aussicht gestellte rückwirkende Indexanpassung bei Unterschriftsverweigerung ungültig wäre, da sie auf einer rechtswidrigen Klausel besteht“, erklärt Kilzer.

Nachdem die AK im Namen der Mieter:innen interveniert hatte, lenkte der Eigentümer ein. Die Rücktritte vom neuen Mietvertrag wurden akzeptiert.

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