So nicht – Arbeiten bis zum Umfallen und dann noch bestraft

Ein Paketzusteller lieferte täglich bis zu 300(!) Pakete ab – in Summe an die 25.000 Stück während seines knapp über 1 Jahr dauernden Beschäftigungsverhältnisses. Dabei gingen insgesamt 19 Packerl verloren. Deshalb zog ihm sein Chef als Strafe fast 2.800 Euro vom Jahreslohn ab. Der Mann wandte sich an die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Salzburg. 

So haben wir geholfen

Die AK brachte Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Vor dem Kadi bekamen dann die AK und der Zusteller Recht. AK-Experte Heimo Typplt: „Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass angesichts der überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung die im Vergleich dazu geringe Zahl verschwundener Pakete als entschuldbare Fehlleistung (im Sinne des § 2 Absatz 3 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz) zu werten ist.“

Der Chef musste zahlen – der Paketzusteller bekam sein Geld zurück.

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