Bub verzockte am Handy fast 1.000 Euro

Herr R. war fassungslos: Sein neunjähriger Sohn hatte beim Zocken am Smartphone unbemerkt 43 In-App-Käufe getätigt und seinem Vater damit eine Kreditkartenabrechnung von 920 Euro beschert. Herr R. ist in Kurzarbeit und kann diese Summe unmöglich aufbringen. In seiner Not suchte er Unterstützung bei der Salzburger Arbeiterkammer.

So haben wir geholfen

Telekom-Spezialist Christian Obermoser von unserer AK-Konsumentenberatung wusste schnell, wie dieses Malheur zustande kommen konnte. Möglich war dieser unbemerkte Einkauf, weil die Kreditkartendaten des Vaters durch das Herunterladen einer anderen App automatisch hinterlegt waren. Der Rest war nur noch Formsache: Unser AK-Experte intervenierte und wies den Spielehersteller darauf hin, dass ein neunjähriges Kind ohne Einwilligung seiner Eltern gar keinen gültigen Vertrag abschließen kann. Wenige Tage später hatte der Vater das Geld wieder am Konto.

AK-Tipps für Familien

  • Kauf-Einstellungen adaptieren: Passworteingabe bei Google oder iTunes sollte bei jeder Transaktion verlangt werden
  • Kreditkartendaten sollten entfernt oder mit einem Passwortschutz versehen werden.
  • Eltern sollten das Handy der Kinder selber einrichten und Passwörter geheim halten.

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