Ein bisschen sorgenfreier in die Zukunft

Familie T. – Vater, Mutter und die erwachsene Tochter - wohnen gemeinsam in einer Mietwohnung. Herr T. ist schwer krank und wird von seiner Frau aufopfernd gepflegt. Dafür erhalten sie Pflegegeld der Stufe 3. Trotz dieser Unterstützung und des Einkommens der Tochter reicht das Familienbudget kaum zum Leben. Vor allem die Mietkosten sind nur schwer zu stemmen. Deshalb haben Frau und Herr T. im März 2020 einen Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung eingebracht.

Die Antwort des Sozialamts war niederschmetternd: Zwar wurde dem Ehepaar eine kleine Leistung für den Lebensunterhalt, aber nicht für den Wohnbedarf zugesprochen. Der Grund: Das Ehepaar ist keine Vertragspartei, denn der Mietvertrag für die Wohnung läuft auf die Tochter. Weil sich Eltern und Tochter aber nachweislich die Miet- und Betriebskosten teilen, wandte sich Familie T. an uns.

So haben wir geholfen

Unsere Expertin Patricia Pfatschbacher nahm sich der Sache an und verfasste für das Ehepaar eine Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg. Mit Erfolg: Nach zähen und langwierigen Verhandlungen erhielten Frau und Herr T. nun eine Nachzahlung in Höhe von rund 2.500 Euro, die dringend für die Mietkosten benötigt werden. So kann Familie T. der Zukunft ein wenig optimistischer entgegenblicken. 

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