Auf der eigenen Pensionsfeier gekündigt

Nach Jahrzehnten am Bau sehnte Herr. M seinen wohlverdienten Ruhestand herbei. Im September wäre es dann so weit gewesen. Auch der Termin für die firmeninterne Abschiedsfeier stand. Unglücklicherweise brach sich Herr M. kurz davor das Bein. Statt die letzten Wochen in der Arbeit zu verbringen, hieß es für den Salzburger Krücken, Gips und Krankenstand.

Mit Krücken humpelte er zur eigenen Abschiedsparty. Dann die böse Überraschung: Anstelle von Dankbarkeit und Glückwünschen legte ihm sein Chef die fristlose Entlassung vor. Als Grund führte er die Teilnahme an der eigenen Pensionsfeier während des Krankenstandes an. Fassungslos wandte sich der Salzburger an unsere Arbeitsrechtsexperten. 

So konnten wir helfen

Wir intervenierten. „Erstens gab es ein ärztliches Gutachten, das den Besuch an der Feier erlaubte und zweitens war die Entlassung reines Kalkül, um der anfallenden Abfertigung zu entgehen“, so Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtsabteilung. Weil sich der Chef weigerte, die Entlassung zurückzunehmen, klagten wir. Mit Erfolg: Herrn M. wurden 24.000 Euro netto zugesprochen.

Trotz des Erfolges bleibt ein fader Beigeschmack! Man kann sich nicht vorstellen, was es heißt, so knapp vor der Pension auf diese Art und Weise vor die Tür gesetzt zu werden. Herr M. ist tief enttäuscht. 

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