Junger Mama 4.200 Euro verschafft
Frau S. wandte sich an die AK, um sich über die verschiedenen Bezugsmodelle des Kinderbetreuungsgeldes zu informieren. Dabei stellte sich heraus, dass ihr Wochengeld zu niedrig bemessen wurde. Denn ihre regelmäßig geleisteten Überstunden wurden bei der Arbeits- und Entgeltbestätigung nicht berücksichtigt.
So konnten wir helfen
AK-Expertin Ingrid van Tijn argumentierte mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Vorjahr: Demnach müssen vor der Schwangerschaft regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte zur Berechnung des Wochengeldes herangezogen werden.
Die Betroffene hat auf Empfehlung der AK bei der Gebietskrankenkasse eine von ihrem Arbeitgeber korrigierte Arbeits- und Entgeltsbestätigung vorgelegt und eine Nachberechnung beantragt. Das hat sich für die junge Mutter bezahlt gemacht: Sie erhielt knapp 1.400 Euro mehr an Wochengeld und konnte sich gleich doppelt freuen, denn das höhere Wochengeld führte auch zu 2.800 Euro mehr einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld.
AK-Tipp
Nachverrechnung bis zu 2 Jahre möglich
Hat der Arbeitgeber die regelmäßig geleisteten Überstunden oder Sonn- und Feiertagsentgelte nicht berücksichtigt, sollte eine Nachverrechnung bei der Gebietskrankenkasse, unter Vorlage einer korrigierten Arbeits- und Entgeltsbestätigung, verlangt werden. Die Neuberechnung ist rückwirkend bis zu zwei Jahre möglich.
AK berät und hilft
AK-Beratungsservice zu Fällen wie diesem, aber auch rund um Fragen zu Ansprüchen aus der Pensions-. Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Pflegegeld oder Mindestsicherung:
Telefonisch unter +43 (0)662 86 87-89: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr. Persönlich: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr (telefonische Anmeldung erbeten unter +43 (0)662 86 87-302). sozialversicherung@ak-salzburg.at
Übrigens: Beratungen zu Themen, die speziell Familien betreffen (Mutterschutz und Karenz, Elternteilzeit, beruflicher Wiedereinstieg und Kinderbetreuungsgeld), gibt es auch im Rahmen der AK/ÖGB-Kindersachenbörsen. Das nächste Mal am 30. März 2019, NMS Saalfelden, von 9 bis 13 Uhr.